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   BVerfG, 17.10.2002 - 2 BvR 1305/02   

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https://dejure.org/2002,6865
BVerfG, 17.10.2002 - 2 BvR 1305/02 (https://dejure.org/2002,6865)
BVerfG, Entscheidung vom 17.10.2002 - 2 BvR 1305/02 (https://dejure.org/2002,6865)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 2 BvR 1305/02 (https://dejure.org/2002,6865)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Grundrechtsverletzung durch straf- bzw strafvollstreckungsgerichtliche Entscheidungen im Verfahren über den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung nach Begehung neuer Straftaten

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde - Bewährungswiderruf - Exhibitionistische Handlung - Umfassende Sachaufklärung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StGB § 183 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2; StGB § 183 Abs. 3
    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2002 - 2 BvR 1305/02
    Die Nichtanwendung des § 183 Abs. 3 StGB in dieser Entscheidung ist eine Frage des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2002 - 2 BvR 1305/02
    Der Anspruch des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, der eine umfassende Sachaufklärung fordert (vgl. BVerfGE 70, 297 ), ist vom Landgericht gleichfalls nicht verletzt worden.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2002 - 2 BvR 1305/02
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BGH, 05.09.1995 - 1 StR 396/95

    Exhibitionistische Handlungen - Strafaussetzung zur Bewährung - Prognose

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2002 - 2 BvR 1305/02
    Dies ist ein Ausnahmetatbestand (vgl. BGHR StGB § 183 Abs. 1 exhibitionistische Handlung 1).
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